Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert den Gesetzgeber eindringlich auf, ein Gesetz zu erlassen, in welchem geregelt wird, „wer, von wem und unter welchen Voraussetzungen Impfdaten, Testergebnisse, Nachweise zu einer überstandenen Infektion und andere Gesundheitsdaten im privatwirtschaftlichen Kontext nutzen darf.“
Denn die Verarbeitung von Gesundheitsdaten unterfällt den strengen Vorgaben des Artikels 9 Absatz 2 DSGVO und kann ohne eine gesetzliche Grundlage nur bei Vorlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet werden. Da eine wirksame Einwilligung aber stets eine umfassende Aufklärung in verständlicher Sprache voraussetzt und vom Betroffenen jederzeit widerrufen werden kann, schafft die derzeitige Gesetzeslage bei den Verantwortlichen rechtliche Unsicherheit. Aufgrund der Tatsache, dass bereits heute Bund und Länder darüber beraten werden, welche Erleichterungen für geimpfte Personen usw. eingeführt werden können, sollte der Gesetzgeber auch zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der DSGVO schnellstmöglich handeln.
Die Entschließung der DSK finden Sie unter: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/en/20210331_entschliessung_impfdatenverarbeitung.pdf
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