Ab dem 12. September 2025 tritt die Verordnung (EU) 2023/2854, der sogenannte Data Act, unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU in Kraft. Ziel ist es, die wirtschaftliche Nutzung von Daten zu fördern und zugleich die Rechte der Nutzer von vernetzten Produkten und digitalen Diensten zu stärken.

Zentrale Inhalte der Verordnung

  • Rechte der Nutzer
    • Zugriff auf die bei Nutzung von IoT-Geräten entstehenden Daten
    • Daten kostenlos und unkompliziert abrufbar
  • Pflichten der Dateninhaber
    • Vorab-Information über Art und Umfang der erhobenen Daten
    • Technische Verfahren für den Datenzugang schaffen
    • Abschluss von Datenlizenzverträgen mit Nutzern und Datenempfängern
  • Einschränkungen & Schutz
    • DSGVO gilt weiterhin
    • Geschäftsgeheimnisse dürfen geschützt werden
    • Daten dürfen nicht zur Entwicklung konkurrierender Produkte genutzt werden
    • Keine Pflicht zur Weitergabe an Dritte außerhalb der EU
  • Datenempfänger & Vergütung
    • Weitergabe an Dritte möglich, Entschädigung zulässig
    • Privilegierung von KMU (nur Kostenersatz)
  • Öffentliche Stellen
    • Zugriff auf nicht-personenbezogene Daten bei außergewöhnlichem Bedarf
    • Zugriff auf personenbezogene Daten nur in Notfällen
  • Interoperabilität & Cloud-Verträge
    • Offene Schnittstellen, maschinenlesbare Datenexporte, funktionale Äquivalenz
    • Förderung der Wechselmöglichkeit zwischen Cloud-Diensten
  • Sanktionen
    • Gestaffelte Bußgelder, z. B.
      • bis zu 5 Mio. € / 4 % Umsatz für Torwächter-Verstöße
      • bis 500.000 € für missbräuchliche Datennutzung
      • bis 100.000 € für unzureichende Schutzmaßnahmen

Auswirkungen durch die Data Act Verordnung

Die Datenverordnung verändert die Datenwirtschaft grundlegend. Unternehmen müssen sich technisch wie rechtlich vorbereiten, um Zugriffsrechte, Schutzpflichten und Vertragsgestaltung rechtssicher umzusetzen. Orientierung sollen die ab Herbst 2025 geplanten Muster- und Standardvertragsklauseln der EU-Kommission geben – individuelle Anpassung bleibt jedoch Pflicht.