Prävention als oberstes Gebot:
Neue BayLDA Checkliste zur Cyberabwehr
Ein Leitfaden für Geschäftsführer und Entscheidungsträger
Die Bedrohungslage spitzt sich zu
Es ist keine Frage des „Ob“, sondern des „Wann“ Sie von einem Cyberangriff betroffen sind. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) meldet täglich erfolgreiche Angriffe auf Unternehmen.
- Ransomware: Datenverschlüsselung & Lösegeldforderungen.
- Spear-Phishing: Gezielte Angriffe auf Mitarbeiter.
- Konsequenzen: Betriebsstillstand, Reputationsverlust und DSGVO-Bußgelder.
Der neue Maßstab: Die BayLDA Checkliste
Die Aufsichtsbehörde rückt die Prävention in den Fokus. Die neue Checkliste definiert den Standard für Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOMs).
🔍 Orientierungshilfe
Ein behördlich anerkannter Bewertungsmaßstab für Ihre IT-Sicherheit.
🛡️ Proaktiver Schutz
Schwachstellen identifizieren, bevor Angreifer es tun.
⚖️ Rechtssicherheit
Schutz sensibler Daten und Betriebsgeheimnisse.
Ausblick: Das kommt auf Sie zu
Kompakthandbuch
Erscheint in Kürze. Erläutert die Schritte der Checkliste im Detail und schlägt die Brücke zwischen Recht und Technik.
Self-Assessment-Tool
Interaktives Online-Tool für die eigenständige Prüfung Ihres Sicherheitsstatus mit automatisiertem Feedback.
Handlungsempfehlungen für die Unternehmensleitung
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Ergreifen Sie jetzt die Initiative.
Gap-Analyse durchführen
Laden Sie die Checkliste herunter. Beauftragen Sie IT oder DSB mit einem Abgleich: Wo weicht der Ist-Zustand von den Empfehlungen ab?
Lücken schließen & Dokumentieren
Beheben Sie Sicherheitslücken. Die Dokumentation ist im Ernstfall Ihre „Lebensversicherung“ gegenüber der Aufsichtsbehörde.
Prozesse integrieren
Planen Sie Kapazitäten ein, um das kommende Handbuch und das Self-Assessment-Tool direkt in Ihre Compliance-Prozesse aufzunehmen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum veröffentlicht das BayLDA gerade jetzt diese Checkliste?
Die Bedrohungslage durch Cyberangriffe (insbesondere Ransomware) hat massiv zugenommen. Die Behörde reagiert auf die steigende Zahl von Meldungen bayerischer Unternehmen und möchte präventiv unterstützen, statt nur nachträglich Bußgelder zu verhängen.
Ist die Checkliste für mein Unternehmen verpflichtend?
Formell ist sie eine Orientierungshilfe. Faktisch definiert sie jedoch den „Stand der Technik“, den die DSGVO (Art. 32) fordert. Sollte es zu einem Vorfall kommen und Sie haben die Maßnahmen der Checkliste ignoriert, kann dies als Fahrlässigkeit ausgelegt werden, was zu höheren Bußgeldern führt.
Was sind die häufigsten Cyberrisiken laut BayLDA?
Zu den häufigsten Szenarien gehören kompromittierte E-Mail-Konten, gezieltes Spear-Phishing auf Mitarbeiter und Ransomware-Attacken, bei denen Unternehmensdaten verschlüsselt werden, um Lösegeld zu erpressen.
Wie kann Janus Datenschutz mich bei der Umsetzung unterstützen?
Wir führen gemeinsam mit Ihrer IT-Abteilung die Gap-Analyse durch, priorisieren die notwendigen Maßnahmen und sorgen für eine rechtssichere Dokumentation. So erfüllen Sie nicht nur die Anforderungen der Behörde, sondern schützen aktiv Ihre Unternehmenswerte.