Bestellung zum Datenschutzbeauftragten

Bestellung zum Datenschutzbeauftragten

Janus Datenschutz Infografik
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Kernprinzip: Weisungsfreiheit & Unabhängigkeit

Der DSB handelt bei der Erfüllung seiner Aufgaben völlig unabhängig (Art. 38 DSGVO). Er darf keine Weisungen bezüglich der Ausübung seiner Aufgaben erhalten. Dies garantiert eine neutrale Kontrolle.

Aufgaben des DSB

  • Unterrichtung & Beratung Informiert Verantwortliche über Pflichten nach der DSGVO.
  • Überwachung der Compliance Prüft Einhaltung der DSGVO, Strategien, Zuständigkeiten und führt Audits durch.
  • Sensibilisierung & Schulung Schult Mitarbeiter, die Daten verarbeiten, um das Bewusstsein für Datensschutz zu stärken.
  • Zusammenarbeit & DSFA Kooperiert mit Aufsichtsbehörden und berät bei Datenschutz-Folgenabschätzungen.

🚫 Interessenkonflikte

  • Zwecke & Mittel entscheiden Der DSB darf NICHT entscheiden, warum oder wie Daten verarbeitet werden (Aufgabe der GF).
  • Operative Konfliktrollen Der DSB darf keine Rolle innehaben, die sich selbst kontrolliert (z.B. IT-Leitung, HR-Leitung, Geschäftsführer).
  • Weisungen an Personal Der DSB hat keine disziplinarische Weisungsbefugnis. Er empfiehlt und berät, setzt aber nicht operativ durch.
  • Persönliche Haftung Der DSB haftet nicht als "Verantwortlicher" für Verstöße. Bußgelder richten sich an das Unternehmen.
Ablauf der Bestellung
Ihr Weg zum externen Datenschutzbeauftragten
1
Angebotserstellung
Wir analysieren Ihren Bedarf und erstellen ein maßgeschneidertes, transparentes Angebot für Ihr Unternehmen.
2
Erstgespräch
In einem persönlichen Gespräch klären wir offene Fragen, besprechen Details und lernen uns kennen.
3
Bestellung zum DSB
Die formale Bestellung erfolgt schriftlich. Wir werden offiziell zu Ihrem externen Datenschutzbeauftragten ernannt.
4
Meldung Aufsichtsbehörde
Sie melden uns als Ihren Datenschutzbeauftragten bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde.
5
Bestandsaufnahme
Wir starten direkt mit der Bestandsaufnahme und Prüfung Ihrer Datenschutzprozesse.

Digitale Unterstützung für Ihr Datenschutzmanagementsystem (DSMS)

Um unseren Mandanten eine effiziente und benutzerfreundliche Arbeitsumgebung für den Aufbau und die Pflege eines DSMS bereitzustellen, arbeiten wir bevorzugt mit der Software caralegal. Diese bietet zahlreiche Vorteile:

Alles an einem Ort

Von der Dokumentation von Verarbeitungstätigkeiten bis hin zum Löschkonzept – alle datenschutzrelevanten Aufgaben lassen sich zentral, strukturiert und nachvollziehbar erfassen, priorisieren und bearbeiten.

Intuitive Bedienung

Die Nutzung ist so einfach wie die eines E-Mail-Programms – ganz ohne juristische Vorkenntnisse schnell verständlich und direkt einsatzbereit.

Effiziente Zusammenarbeit

Sie arbeiten gemeinsam mit uns – Ihrem Datenschutzbeauftragten – direkt auf einer Plattform. Dank moderner Aufgaben- und Kommentarfunktionen entfällt der E-Mail-Austausch.

Schneller Start

Bereits vorhandene Dokumentationen können automatisiert übernommen werden. So ist Ihr Datenschutzmanagement in kürzester Zeit startklar.