„Gefällt mir“, „Teilen“, „Folgen“ – Social-Media-Buttons gehören für viele Unternehmen zum digitalen Standard. Sie versprechen Reichweite, Sichtbarkeit und Interaktion. Gleichzeitig bergen sie jedoch erhebliche datenschutzrechtliche Risiken. Spätestens seit dem richtungsweisenden „Fashion ID“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist klar: Die unreflektierte Einbindung von Social-Media-Plugins kann zu klaren DSGVO-Verstößen führen.
Für Geschäftsführer und Führungskräfte bedeutet das: Social Media ja – aber nur auf einer rechtssicheren Grundlage. Dieser Leitfaden zeigt praxisnah, wie Sie Social-Media-Buttons datenschutzkonform einsetzen, ohne auf Reichweite zu verzichten.
Das Kernproblem: Die unsichtbare Datenübertragung
Achtung: Bei der klassischen Einbindung eines Social-Media-Buttons (z. B. Facebook „Like“) geschieht im Hintergrund mehr, als vielen bewusst ist. Bereits beim Laden der Webseite – ohne Klick! – werden Daten an das soziale Netzwerk übertragen.
Dazu gehören personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse, Browserinformationen und Gerätekennungen. Dies verletzt zentrale Grundprinzipien der DSGVO: Transparenz, Zweckbindung und das Erfordernis einer gültigen Rechtsgrundlage.
Die rechtliche Zäsur: Das „Fashion ID“-Urteil (EuGH)
Mit dem Urteil C-40/17 hat der Europäische Gerichtshof die Verantwortlichkeiten neu geregelt. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für Sie als Webseitenbetreiber.
Gemeinsame Haftung
Sie und das soziale Netzwerk haften gemeinsam für die Datenerhebung auf Ihrer Seite.
Einwilligungspflicht
Daten dürfen nur fließen, wenn der Nutzer vorher aktiv und freiwillig zugestimmt hat.
Abmahngefahr
Verstöße können von Verbraucherverbänden und Behörden kostenpflichtig abgemahnt werden.
Der Ausweg: 3 Datenschutzkonforme Lösungen
Rechtssicherheit entsteht durch technische Maßnahmen. Hier sind die bewährten Standards für KMU.
1. Die 2-Klick-Lösung
Es wird zunächst nur eine inaktive Grafik angezeigt. Erst ein Klick aktiviert das Plugin, der zweite Klick führt die Aktion (Like/Share) aus.
Fazit: Sicher, aber für Nutzer umständlich.
2. Die Shariff-Lösung
Buttons sind einfache Links. Interaktionszahlen werden vom Server abgerufen, nicht vom Nutzergerät. Daten fließen erst bei aktiver Nutzung.
Fazit: Bester Kompromiss aus Datenschutz, Usability und Marketing.
3. CMP (Consent Tool)
Eine Consent-Management-Plattform blockiert Skripte standardmäßig und lädt Social-Plugins erst nach ausdrücklicher Einwilligung im Banner.
Fazit: Sicher bei korrekter Konfiguration (kein Nudging).
Compliance-Checkliste: Was jetzt zu tun ist
Setzen Sie diese vier Punkte systematisch um, um Haftungsrisiken zu minimieren.
- Bestandsaufnahme durchführen: Identifizieren Sie alle Plugins und Drittanbieter-Dienste. Entfernen Sie, was nicht zwingend nötig ist.
- Lösung implementieren: Ersetzen Sie Standard-Plugins durch Shariff oder konfigurieren Sie Ihre CMP sauber.
- Datenschutzerklärung anpassen: Informieren Sie transparent über Dienste, Zwecke und Rechtsgrundlagen.
- Verträge prüfen: Dokumentieren Sie die Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO) mit den Anbietern.
Fazit: Datenschutz als Wettbewerbsvorteil
Die DSGVO ist kein Innovationshemmnis. Unternehmen, die transparente Technologien einsetzen, minimieren rechtliche Risiken und stärken das Vertrauen ihrer Kunden. Ein sauberer Datenschutz hebt Sie positiv vom Wettbewerb ab.
Handeln Sie rechtssicher
Eine rechtssichere Webseite beginnt bei den Details. Gerne unterstützen erfahrene Datenschutzexperten bei der Prüfung Ihrer Social-Media-Einbindungen und der Umsetzung DSGVO-konformer Prozesse.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum sind die originalen Facebook-Buttons verboten?
Die Original-Buttons übertragen bereits beim Laden der Seite personenbezogene Daten (wie IP-Adresse) an Facebook, ohne dass der Nutzer eingewilligt hat oder überhaupt einen Account dort besitzt. Dies verstößt gegen die DSGVO.
Was ist der Vorteil der Shariff-Lösung?
Shariff ermöglicht Design und Share-Funktionalität, ohne Daten im Vorfeld zu übertragen. Der Server des Webseitenbetreibers fragt die „Like“-Zahlen ab, nicht der Browser des Besuchers. Das schützt die Privatsphäre der Nutzer bei vollem Funktionsumfang.
Reicht ein einfacher Cookie-Banner nicht aus?
Nein. Ein allgemeiner Hinweis reicht nicht. Die Einwilligung muss für jeden Dienst spezifisch, informiert, freiwillig und aktiv („Opt-in“) erfolgen, bevor Daten fließen. Viele einfache Banner erfüllen diese Anforderungen nicht.
Wer haftet bei einem Verstoß?
Nach dem „Fashion ID“-Urteil haften Webseitenbetreiber und Social-Media-Plattformen gesamtschuldnerisch für die Phase der Datenerhebung und -übermittlung auf der Webseite.
Was versteht man unter Nudging?
Nudging (Anstupsen) bezeichnet manipulative Design-Methoden, die Nutzer subtil zur Einwilligung drängen – etwa wenn der „Alles akzeptieren“-Button farblich stark hervorgehoben ist, während die „Ablehnen“-Option grau und unscheinbar versteckt wird. Solche „Dark Patterns“ werden von Datenschutzbehörden zunehmend als unzulässig eingestuft, da die Einwilligung nicht mehr als „freiwillig“ gilt.