Die 10 häufigsten Datenschutzfehler in KMU

Die größten Risiken sind organisatorischer Natur

Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 hat sich eines gezeigt: Die größten Risiken im Datenschutz kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sind weniger technischer, sondern organisatorischer Natur. Fehlende Zuständigkeiten, unklare Rechtsgrundlagen und lückenhafte Nachweise gehören zu den häufigsten Stolperfallen – mit teils erheblichen finanziellen und reputativen Folgen.

Dieser Beitrag zeigt, welche typischen Fehler im Datenschutz mittelständische Unternehmen immer wieder machen – und wie sie sich mit klaren Prozessen, Verantwortlichkeiten und Routine vermeiden lassen.

👤

1. Fehlende Verantwortlichkeiten

Viele Unternehmen haben keine klar definierte Ansprechperson für Datenschutzfragen. Entscheidungen bleiben damit unkoordiniert – ein Risiko für die Nachweis- und Rechenschaftspflicht nach Artikel 5 Absatz 2 DSGVO.

💡

Praxis-Tipp: Erstellen Sie ein Datenschutz-Organigramm mit klaren Rollen und Vertretungen. Ein einfaches „Decision Log“ hilft, Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren – inklusive Datum, Rechtsgrundlage und Verantwortlichem.

📓

2. Kein aktuelles Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Das Verzeichnis nach Artikel 30 DSGVO ist das Fundament jeder Datenschutzorganisation. Ohne diese Übersicht fehlt Transparenz über Datenflüsse, Speicherfristen und Rechtsgrundlagen.

💡

Praxis-Tipp: Aktualisieren Sie Ihr Verzeichnis mindestens halbjährlich oder bei jeder Prozessänderung – etwa bei neuen Tools, Anbietern oder Zwecken der Datenverarbeitung.

3. Unklare Rechtsgrundlagen

Ein häufiger Fehler: Daten werden verarbeitet, ohne dass die rechtliche Basis eindeutig dokumentiert ist. Besonders kritisch sind Newsletter-Versand ohne nachweisbare Einwilligung oder Berufung auf „berechtigte Interessen“ ohne dokumentierte Abwägung.

💡

Praxis-Tipp: Weisen Sie für jede Verarbeitung die korrekte Rechtsgrundlage nach und dokumentieren Sie sie nachvollziehbar. Ein standardisiertes Formular für Interessenabwägungen schafft Klarheit und Rechtssicherheit.

💻

4. Veraltete Datenschutzerklärung

Viele Datenschutzerklärungen stammen noch aus der Anfangszeit der DSGVO. Sie spiegeln weder aktuelle Tools noch tatsächliche Datenflüsse wider – ein klarer Verstoß gegen Artikel 12 bis 14 DSGVO.

💡

Praxis-Tipp: Führen Sie monatlich ein technisches Inventar Ihrer Website durch (z. B. Skripte, Cookies, iFrames) und gleichen Sie es mit Ihrer Datenschutzerklärung ab. Nur so bleibt sie aktuell und rechtssicher.

📋

5. Fehlende Verträge zur Auftragsverarbeitung

Ob Cloud-Anbieter, Newsletter-Dienst oder IT-Support – sobald ein externer Dienstleister personenbezogene Daten verarbeitet, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) Pflicht.

💡

Praxis-Tipp: Legen Sie ein zentrales Register an, das alle AV-Verträge mit Datum, Unterzeichner und Sub-Prozessoren enthält. Prüfen Sie regelmäßig die Aktualität dieser Vereinbarungen.

🔒

6. Schwache technische und organisatorische Maßnahmen

Artikel 32 DSGVO fordert ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau. Passwörter allein reichen dafür nicht. Fehlende Verschlüsselung, mangelhafte Zugriffskontrollen oder veraltete Systeme öffnen Sicherheitslücken.

💡

Praxis-Tipp: Implementieren Sie Mehrfaktor-Authentifizierung, regelmäßige Backups, aktuelle Sicherheitsupdates und ein dokumentiertes Notfallmanagement.

🗑

7. Kein systematisches Löschkonzept

Viele Unternehmen bewahren Daten auf, „weil man sie vielleicht noch braucht“. Damit verstoßen sie gegen den Grundsatz der Speicherbegrenzung (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO).

💡

Praxis-Tipp: Erstellen Sie klare Löschfristen, automatisieren Sie Routinen und führen Sie ein Löschjournal. Quartalsweise „Löschtage“ mit dokumentierten Prüfungen schaffen Transparenz und Verbindlichkeit.

💼

8. Fehlende Schulung der Mitarbeitenden

Der Mensch bleibt das größte Risiko im Datenschutz – aber auch die stärkste Verteidigungslinie. Ohne regelmäßige Schulungen steigt das Risiko von Fehlversand, Phishing oder unbewusster Datenweitergabe.

💡

Praxis-Tipp: Setzen Sie auf kurze, regelmäßige Micro-Learnings und dokumentierte Wissenstests. Ergänzend helfen Phishing-Simulationen, das Bewusstsein nachhaltig zu schärfen.

9. Verspätete Meldung von Datenschutzvorfällen

Viele Unternehmen wissen im Ernstfall nicht, wie sie reagieren sollen – und verpassen die 72-Stunden-Frist zur Meldung eines Datenschutzvorfalls (Artikel 33 DSGVO).

💡

Praxis-Tipp: Erstellen Sie ein Incident-Playbook: Wer meldet was, an wen, in welchem Zeitraum? Zwei jährliche Tischübungen („Tabletop Exercises“) helfen, den Ernstfall zu trainieren.

👤

10. Kein Datenschutzbeauftragter trotz Pflicht

Artikel 37 DSGVO schreibt in vielen Fällen die Benennung eines Datenschutzbeauftragten vor – auch bei kleinen Betrieben, wenn regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet werden.

💡

Praxis-Tipp: Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen zur Benennung verpflichtet ist. Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet praxisnahe Erfahrung, Neutralität und kalkulierbare Kosten.

Fazit: Datenschutz als Wettbewerbsvorteil

Datenschutz ist längst kein bürokratisches Hindernis mehr, sondern ein strategischer Erfolgsfaktor. Unternehmen, die Zuständigkeiten klar regeln, Prozesse dokumentieren und Mitarbeitende sensibilisieren, gewinnen nicht nur rechtliche Sicherheit – sie stärken auch das Vertrauen von Kunden und Partnern.

Eine gelebte Datenschutzkultur ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fester Bestandteil nachhaltiger Unternehmensführung.

Die Vermeidung dieser Fehler sichert nicht nur Ihre Compliance, sondern stärkt auch Ihr Unternehmen von innen heraus. Ein proaktiver Datenschutz ist ein klares Signal an den Markt und Ihre Partner. Wenn Sie Ihre aktuellen Prozesse überprüfen oder eine robuste Datenschutzstrategie von Grund auf implementieren möchten, unterstützen wir Sie als externer Partner mit Fachexpertise und pragmatischen Lösungen. Beginnen Sie jetzt damit, Datenschutz als echten Wettbewerbsvorteil zu nutzen.

JETZT kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) wirklich für jedes KMU Pflicht?

Grundsätzlich ja. Die DSGVO sieht zwar Ausnahmen für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern vor, diese greifen jedoch fast nie. Sobald die Verarbeitung nicht nur gelegentlich erfolgt (z.B. Lohnbuchhaltung, Kundenverwaltung) oder sensible Daten verarbeitet werden, ist ein VVT zwingend zu führen. Für KMU ist es daher fast immer verpflichtend und die Basis für jede Datenschutz-Compliance.

Wie erstelle ich ein praktisches Löschkonzept?

Beginnen Sie mit Ihrem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT). Definieren Sie für jede Datenart (z.B. Bewerbungen, Rechnungen, Kundendaten) eine klare Aufbewahrungsfrist (basierend auf gesetzlichen Pflichten wie HGB/AO) und eine anschließende Löschfrist. Dokumentieren Sie, wer für die Löschung verantwortlich ist und wie (technisch/organisatorisch) sie erfolgt. Automatisierte Routinen sind ideal, aber auch dokumentierte, manuelle „Löschtage“ sind ein valider Ansatz.

Wann lohnt sich ein externer Datenschutzbeauftragter (eDSB)?

Ein eDSB lohnt sich, wenn intern die nötige Fachexpertise fehlt oder Interessenskonflikte bestehen (z.B. wenn der IT-Leiter oder Geschäftsführer selbst DSB wäre). Für viele KMU ist ein eDSB kosteneffizienter, da er gebündeltes Fachwissen, Markterfahrung und eine neutrale Perspektive einbringt, ohne dass interne Ressourcen dauerhaft gebunden oder teuer geschult werden müssen.

Wie oft müssen Mitarbeiter geschult werden?

Die DSGVO fordert eine „regelmäßige“ Sensibilisierung. In der Praxis hat sich ein jährlicher Rhythmus für eine umfassende Schulung etabliert. Wichtiger ist jedoch die kontinuierliche Sensibilisierung, z.B. durch kurze Updates bei neuen Risiken (wie Phishing-Wellen) oder Prozessänderungen. Die Schulungen müssen nachweisbar dokumentiert werden (Teilnehmerliste, Inhalte).