
Datenschutz im Verein
Besonders bei der Vereinsarbeit werden umfangreich personenbezogene Daten verarbeitet, was dem verantwortlichen Vorständen manchmal gar nicht so bewusst ist. Auch in Freizeitvereinen, wie Sport- und Musikvereinen als auch gemeinnützigen
Vereinen finden die datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere aus der DSGVO – vollumfänglich Anwendung. Besondere Sorgfalt besteht bei den Vereinen, welche Daten von Kindern- und Jugendlichen (Art. 40 DSGVO) sowie Gesundheitsdaten
auf dem Beratungssektor verarbeiten. Bspw. sind folgende Themenstellungen zu beachten:
- Einwilligung von Kindern nach Art. 8 DSGVO
- Datenverarbeitung auf der Rechtsgrundlage der Interessenabwägung des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO
- Informationspflichten gegenüber Kindern gemäß Art. 12 Abs. 1 DSGVO
- Werbemaßnahmen gegenüber Kindern
- Angebot von Präventions- oder Beratungsdiensten insbesondere bei Gesundheitsdaten, Art. 9 DSGVO
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung aller Anforderungen aus dem Datenschutz.