Allgemeine Beratung im Datenschutz

Datenschutz im Verein

Besonders bei der Vereinsarbeit werden umfangreich personenbezogene Daten verarbeitet, was dem verantwortlichen Vorständen manchmal gar nicht so bewusst ist. Auch in Freizeitvereinen, wie Sport- und Musikvereinen als auch gemeinnützigen Vereinen finden die datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere aus der DSGVO – vollumfänglich Anwendung. Besondere Sorgfalt besteht bei den Vereinen, welche Daten von Kindern- und Jugendlichen (Art. 40 DSGVO) sowie Gesundheitsdaten auf dem Beratungssektor verarbeiten. Bspw. sind folgende Themenstellungen zu beachten:

  • Einwilligung von Kindern nach Art. 8 DSGVO
  • Datenverarbeitung auf der Rechtsgrundlage der Interessenabwägung des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO
  • Informationspflichten gegenüber Kindern gemäß Art. 12 Abs. 1 DSGVO
  • Werbemaßnahmen gegenüber Kindern
  • Angebot von Präventions- oder Beratungsdiensten insbesondere bei Gesundheitsdaten, Art. 9 DSGVO


Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung aller Anforderungen aus dem Datenschutz.